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Keine Tabaksteuer für Elektronische Zigaretten
Lange wurde darüber diskuttiert ob auf die nikotinhaltigen Liquids der elektronischen Zigarette eine Steuer fallen solle.
Nun wurde beschlossen, das dem nicht der Fall ist. Die elektrische Zigarette ist von der Tabaksteuer befreit.
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die elektronische Zigarette von der Tabaksteuer befreit ist. Dieser
Beschluss gilt ab dem 1. April. Raucherentwöhnungsprodukte werden nicht mit einer Steuer besetzt, daher auch nicht die
elektrische Zigarette. Unklar für viele bleibt jedoch, in wie Fern die e-Zigarette als Raucherentwöhnungsmittel anzusehen ist.
Bisher liegen nicht genug Unterlagen vor, die eine Eingliederung zulassen. Dem gegenüberstehend argumentierten Befürworter
der elektronischen Zigaretten, warum elektro Zigaretten nicht wie alle anderen Raucherentwöhnungsmittel, wie zum Beispiel
Nikotinpflaster, behandelt werden sollten. Immerhin enthält das e-Liquid der elektrischen Zigaretten keine Tabakerzeugnisse.
Dem wiederum wiederspricht Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf, die sagt, dass auch Tabakersatzprodukte unter die Tabak-Steuerpflicht
fallen.
Doch es ist beschlossen, die elektronische Zigarette ist ab dem 1.April nicht der Tabaksteuer unterzogen. Befürworter sprechen von einem
weiteren großen Sieg für e-Zigaretten.
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Der Autor
Über mich: Mein Name ist Simon K. und lebe seit
meiner Geburt in Deutschland. Seit dem 16. Lebensjahr bin ich Raucher. Nun bin ich 34 Jahre alt und habe also schon einige Zigaretten in meinem Leben
geraucht. Sehr zum Leidwesen meines Körpers. Deswegen möchte ich und mein Team ihnen eine alternative zur Zigarette vorstellen. Die elektronische Zigarette.
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