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Warnen vor elektrischen Zigaretten verboten
Anfang Dezember 2011 fing das NRW-Gesundheitsministerium damit an vor elektronischen Zigaretten zu warnen. Sie sollten aus nicht
geklärten gesundheitlichen Folgen verboten werden. Gleichzeitig erklärte die Gesundheitsministerin Barbara Steffens von den Grünen, dass
elektrische Zigaretten unter das Arzneimittelschutzgesetz fallen. Die Begründung dafür waren die nikotinhaltigen Kartuschen. Aus diesem
Grund warnte das Gesundheitsministerium vor dem weiteren Verkauf von elektronischen Zigaretten. Händler mussten mit Strafen
rechnen, sollten sie ihre Ware nicht aus dem Sortiment nehmen. Viele fürchteten um ihre Existenz. Doch dies hat nun ein Ende
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat gegen das Gesundheitsministerium in NRW eine einstweilige Anordnung verhängt. Darin wird dem Ministerium
verboten weiterhin öffentlich vor elektronischen Zigaretten zu warnen. E-Zigaretten und nikotinhaltige Kartuschen sind keine Arzneimittel oder
Medizinprodukte. Daher ist der Verkauf demnach nicht Strafbar. Der ganze Prozess wurde wegen einer Klage eines Herstellers für elektro Zigaretten
durchgeführt.
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Der Autor
Über mich: Mein Name ist Simon K. und lebe seit
meiner Geburt in Deutschland. Seit dem 16. Lebensjahr bin ich Raucher. Nun bin ich 34 Jahre alt und habe also schon einige Zigaretten in meinem Leben
geraucht. Sehr zum Leidwesen meines Körpers. Deswegen möchte ich und mein Team ihnen eine alternative zur Zigarette vorstellen. Die elektronische Zigarette.
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